Unsere Empfehlungen zur Glyphosat Aufwandmenge

Die optimale Aufwandmenge für die Glyphosat-Anwendung (z.B. Roundup-Produkte) zu finden ist nicht immer einfach. Möglichst geringe Produktmengen (ökonomischer und ökologischer Vorteil) konkurrieren mit einer ausreichenden Wirksamkeit, um sicher einen „reinen Tisch“ zu schaffen. Nachfolgend haben wir Ihnen unsere langjährigen Erfahrungen zu den unterschiedlichen Glyphosat-Aufwandmengen dargestellt (bezogen auf Wirkstoffgehalt, herstellerunabhängig). Diese Anwendungsempfehlungen orientieren sich an den vorkommenden Schadpflanzen (z.B. Ackerfuchsschwanz, Ausfallraps, Distel, Quecke, etc...) und sollten immer an dem am schwersten zu bekämpfenden Unkraut/Ungras orientiert werden. Bitte beachten Sie, dass diese Empfehlungen ausschließlich für die Kombination von Glyphosat mit KANTOR gelten. Achten Sie ebenfalls auf die unten dargestellten grundlegenden Einflussfaktoren.

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Wichtige Prinzipien beim Umgang mit Glyphosaten

Ein verantwortungsvoller Einsatz von Glyphosat-Produkten (z.B. Roundup, Glyfos, etc…) bedeutet „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“ einzusetzen.
Dies erfordert das Optimum aus dem Wirkstoff herauszuholen. Hierbei gilt es 4 wichtige Einflussfaktoren zu beachten:

1. Kennen Sie die Härte Ihres Spritzwassers?

Bereits ab einer „deutschen Härte“ von 14°dH wird Wasser als „hart“ bezeichnet und enthält Kationen (z.B. Ca2+, Fe3+, Mg2+, ...) in einem wesentlichen Umfang. Diese haben die Fähigkeit Komplexe mit Wirkstoffmolekülen zu bilden. Insbesondere Glyphosat wird durch die Komplexbildung inaktiviert. Steuern Sie diesem unnötigen Wirkstoffverlust entgegen!

  • KANTOR 0,15 % neutralisiert die Kationen!

2. Mit welcher Wassermenge sollte appliziert werden?

Geringe Wassermengen haben zwei große Vorteile. Erstens steigt die Flächenleistung und zweitens steigt die Wirkstoffkonzentration in der Spritzbrühe (= bessere Glyphosatwirkung). Diese Vorteile haben aber einen Preis. Durch die geringere Wassermenge muss eine ordentliche Benetzung der Blätter sichergestellt werden.

  • KANTOR 0,15 % sorgt für die optimale Benetzung!

3. Wie kann die Wirkstoffaufnahme verbessert werden?

Glyphosat hat eine sehr niedrige Fett-Löslichkeit und kann deswegen die Wachsschicht nur sehr langsam durchdringen. Durch das Aufschwemmen der Wachsschicht gelangt mehr Wirkstoff in die Pflanze, die Leistung steigt.

  • KANTOR 0,15 % optimiert die Wirkstoffaufnahme!

4. Wie erreichen wir eine tiefreichende Glyphosat-Wirkung?

Der Zusatz von stickstoffhaltigen Blattdüngern (z.B. SSA oder AHL) beschleunigt zwar das Absterben der oberirdischen Pflanzenteile (Verätzung), verringert aber die nachhaltige Wirkung auf die Wurzeln. Ob und wann solche Dünger als Zusatz grundsätzlich zulässig sind, wird weiter unten dargestellt.

  • KANTOR 0,15 % beschleunigt die Glyphosat-Wirkung nachhaltig!

Feinheiten zur Anwendung

Zwischen Glyphosat-Anwendungen ist ein Mindestabstand von 40 Tagen einzuhalten. Dieser kann umgangen werden, wenn die ausgebrachte Menge Glyphosat 2.900 g/ha nicht überschreitet. Auf Standorten mit Schadgräsern (Trespe, Ackerfuchsschwanz, etc.) können nachfolgend durch ein „falsches Saatbeet“ (= Scheinbestellung) neu aufgelaufene Gräser abgespritzt werden. Um die ausgebrachten Teilmengen optimal zur Wirkung zu bringen, ist es üblich bei der Ausbringung wirkungssteigernde Zusätze beizufügen.

Fallstrick Düngeverordnung

Die Zugabe von stickstoffhaltigen (N) Blattdüngern (z.B. SSA oder AHL) hat sich über die Jahre etabliert und beschleunigt das Absterben der oberirdischen Pflanzenteile. Die neue Düngeverordnung unterbindet jedoch in bestimmten Fällen die Ausbringung von N-Düngern im Sommer/Herbst. So dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff (= >1,5 %) bis zum 1. Oktober nur zu Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter (Aussaat bis zum 15. September) oder zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht (Aussaat bis zum 1. Oktober) ausgebracht werden.

Außerdem ist zu beachten, dass im Herbst ausgebrachter mineralischer N-Dünger zu 100 % in der Düngebedarfsberechnung der folgenden Kultur angerechnet werden muss.

Verschärfung in "roten Gebieten": Abweichend zu den oben genannten Regelungen, darf in sogenannten roten Gebieten eine Ausbringung von N-Düngern nur erfolgen, wenn: Zu Winterraps eine Bodenprobe (Nmin < 45 kg/ha) vorliegt, oder zu Zwischenfrüchten mit Futternutzung im Herbst.

Weitere Einschränkungen durch Änderungen an der PflSchAnwV

Mit der „siebten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung“ vom 24. April 2024 wurden die bisherigen Regelungen der 5. und 6. Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung fortgeschrieben. Das Bedeutet die Anwendung von Glyphosat wird, wie schon in den Jahren zuvor, weiterhin eingeschränkt bleiben. Unterschiedliche Einsatzgebiete sind von den Einschränkungen betroffen, die wichtigsten Änderungen für die Anwendung zur Vorsaatbehandlung und Stoppelbehandlung sind folgende:

  • Glyphosat darf nur angewendet werden, wenn vorbeugende Maßnahmen (z.B.: Wahl einer geeigneten Fruchtfolge, eines geeigneten Aussaatzeitpunktes oder mechanischer Maßnahmen) nicht durchgeführt / geeignet / zumutbar sind. Ebenfalls ist Anwendung (und behandelte Fläche) auf das notwendige Maß zu begrenzen (vgl. §3b, (2)).
  • Eine Vorsaatbehandlung oder Stoppelbehandlung nach der Ernte ist nur noch erlaubt (vgl. §3b, (3)):
    1. zur Bekämpfung perennierender Unkrautarten wie Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich und Quecke auf den betroffenen Teilflächen
    2. zur Unkrautbekämpfung, einschließlich der Beseitigung von Mulch- und Ausfallkulturen, auf Ackerflächen, die in eine Erosionsgefährdungsklassezugeordnet sind
  • Abweichend von dem vorherigen Punkt ist eine Vorsaatbehandlung im Rahmen eines Direktsaat- oder Mulchsaatverfahrens weiterhin erlaubt.

Fazit

Die Rahmenbedingungen für die Anwendung von Glyphosat sind beschränkt, trotzdem sollten wir die Vorteile für die Ackerhygiene nicht übersehen (z.B. brechen der „grünen Brücke“). Dabei bedingt ein verantwortungsvoller Einsatz, dass „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“ des Wirkstoffs eingesetzt wird. SSA oder AHL können zwar das Abbrennen der oberirdischen Pflanzenteile verstärken, sind jedoch hinsichtlich der nachhaltigen Wirkung und in Verbindung mit der Düngeverordnung kritisch zu sehen. Eleganter lässt sich die Glyphosat-Wirkung durch die Zugabe eines All-In-One Additivs (= KANTOR) absichern. Anhaftung, Benetzung und Aufnahme werden verbessert, das Spritzwasser konditioniert (Schutz vor inaktivierenden Kationen) und angepasste Wasseraufwandmengen sind möglich. So erreichen Sie eine schlagkräftige, beschleunigte, sichere und nachhaltige Glyphosat-Wirkung.

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